Thema: (?) (1180) Rohrpostbelege
philast Am: 13.06.2019 19:49:23 Gelesen: 503505# 1058@  
@ zeus25971 [#1057]

Hallo,

mein Vorschlag:

Die Rohrpostkarte ging aus dem Rohrpostbezirk hinaus, verblieb jedoch im Berliner Nachbarortsverkehr. Dies schlägt mit fehlenden 7,5 Pf zu Buche, die auf 8 Pf aufgerundet wurden.

Dazu kam gemäß der Rohrpostordnung von 1909 noch ein fixer Zuschlagsbetrag von 10 Pf, der irgendwann zwischen dem 1.8.1916 und dem Versanddatum der Postkarte wohl auf 20 Pf erhöht wurde. Da fehlt mir aber die konkrete Verfügung, die im Amtsblatt zwischen 1.8.1916 und 2.9.1919 zu suchen ist, auf die Schnelle habe ich nur den Zuschlagsbetrag von 1909 gefunden.

Dann kommt man auf die ausgewiesenen 28 Pf.

Das generelle Verfahren bei unzureichend freigemachten Rohrpostbelegen ab 1909 - 1920 war einfacher Fehlbetrag+Zuschlag.

MfG
philast
 
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