Thema: Auktionshaus insolvent - was geschieht mit Einlieferungen und Verkaufserlösen ?
drmoeller_neuss Am: 27.06.2019 09:58:14 Gelesen: 3261# 2@  
Wenn der Auktionator als Verkaufskommissionär tätig wird, wird er weder rechtlicher noch wirtschaftlicher Eigentümer der ihm vom Einlieferer (Kommittenten) übergebenen Ware. In der Theorie ist die Ware im Inventar separat erfasst und kann wieder herausgegeben werden.

In der Praxis kann aber das Problem auftreten, dass die Ware nicht "auffindbar" ist. Dann kann der Einlieferer nur finanzielle Ansprüche gegen den Auktionator stellen, und sich in die lange Reihe der Gläubiger einreihen.

Das gleiche passiert, wenn der Auktionator die Ware bereits freihändig verkauft hat. Dazu OLG Hamm (Az: 27 U 81/03): In der Insolvenz des Kommissionärs besteht kein Aussonderungsrecht des Kommittenten an dem Erlös aus dem Kommissionsgeschäft.

Du solltest Dich an den BDB wenden, was er als Schutzmassnahmen für den Einlieferer bzw. was er seinen Mitgliedern empfiehlt, damit das nicht passiert und dem Ruf der gesamten Auktionatorsbranche schadet.
 
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