Thema: Zurück und nachgeschickt
volkimal Am: 05.07.2019 08:53:24 Gelesen: 276584# 544@  
Hallo zusammen,

beim Thema "Nachportobelege / Nacherhebung von Porto" hat epem7081 (Edwin) einen Nachporto-Brief gezeigt, bei dem der Inhalt von der Landesversicherungsanstalt Württemberg entnommen wurde und die Briefhülle zum Einziehen des Nachportos an den Absender zurückgeschickt wurde [1].

Daher auch etwas aus meiner Sammlung zu diesem Thema. Es war früher durchaus üblich, dass Behörden den Inhalt von Nachgebühr-Briefen entnommen haben und den Umschlag dann an den Absender zurück geschickt haben. Dazu wurde entweder ein Stempel benutzt oder der Vermerk wurde handschriftlich aufgebracht. Hier zu beiden Fällen ein Beispiel aus meiner Sammlung.





Bei beiden Briefen betrug das Porto für einen Standardbrief 20 Pfg. Man muss davon ausgehen, dass beide Briefe schwerer als 20 g waren. Ein Hinweis darauf könnte die handschriftliche "30" oben links auf dem ersten Brief sein. Weshalb der Nachgebühr-Stempel beim zweiten Brief wieder durchgestrichen wurde ist mir nicht klar. Wäre die Nachgebühr falsch gewesen hätte man doch auch die große "30" als Nachgebühr-Betrag durchstreichen müssen.

Ob Privatpersonen diese Möglichkeit auch hatten, den Inhalt zu entnehmen, bezweifel ich. Da kenne ich nur Belege, bei denen wegen der Nachgebühr die Annahme verweigert wurde. Auch das konnte wieder per Stempel oder handschriftlich vermerkt werden.





Viele Grüße
Volkmar

[1] https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?PR=206737
 
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