Thema: Schweiz Ganzsachen Streifbänder
briefmarkenwirbler24 Am: 07.07.2019 12:21:31 Gelesen: 7724# 3@  
@ Heinz 7 [#2]

Hallo Heinz,

schön, dass Du das Thema "wiederbelebst", indem Du uns dein schönes Streifband zeigst!

Ich konnte bisher noch keines in meine Sammlung integrieren, allerdings liegt mein Zeitraum auch nur bis zum Ende der Gültigkeit der Ausgabe der Sitzenden Helvetia gezähnt (also bis zum 30.09.1883). Gerade die ersten Streifbänder (S1 bis S6), die zwischen 1871 und 1874 erschienen, sind echt gelaufen kleine Raritäten, besonders wenn Marken der Sitzenden Helvetia als Zufrankatur verklebt wurden.

Im Zumstein-Katalog Ganzsachen Schweiz wird die Einführung der Streifbänder folgendermaßen geschildert:

Auf Anregung bernischer Handel- und Industriekreise lieferte das Postdepartement mit Zirkularschreiben vom 13.Mai 1871 den elf Kreispostdirektionen je einige hundert Frankobänder und beauftragte sie, den interessierten Firmen vom versuchsweisen Verkauf von Streifbändern Kenntnis zu geben. Anfänglich fand dieser versuchsweise Verkauf von Streifbändern nur durch die Bureaux am Sitze der Direktionen statt. Erst nach Genehmigung der allgemeinen Einführung der Streifbänder durch den Bundesrat am 01.11.1871 wurden nach und nach weitere Poststellen mit denn versuchsweise eingeführten Streifbändern beliefert.

Eine weitere Anweisung seitens der Post war die "Instruktion betreffend die Erstellung und den Verkauf gestempelter Frankobande" vom 21.12.1872:

Es werden für einmal Bande vom Taxwerthe von 2 und 5 Rp. im verschiedenen Formate angefertigt und verkauf. Wenn die Taxe der Sendung den Stempelbetrag des Bandes übersteigt, so ist der überschießende Taxbetrag durch Auflegung von Brieffrankomarken des entsprechenden Werthes zu ergänzen. Diese Ergänzungsmarken sind auf dem Bande unmittelbar neben dem Taxstempel aufzukleben.

Die Berechnung der Herstellungskosten wurde ebenfalls offengelegt und definierte sich wie folgt:

a) Bande der Taxe von 5 Rp., für jedes Blatt von 7 Banden

b) Bande der Taxe von 2 Rp., für jedes Blatt von 11 Banden, auf 25 Rp. Einzelne Bande werden je ein Stück der Sorte von 5 Rp. Taxe zu 6 Rp. und je 2 Stücke der Bande der Sorte von 2 Rp. Taxe zu 5 Rp. verkauft.

Ab dem 01.09.1876 wurden die Fabrikationskosten nicht mehr erhoben und die Streifbänder zum Nennwert verkauft.

So viel zum Thema Streifbänder und deren Hintergrundinformationen. Vielleicht hat ja noch jemand hier Streifbänder der ersten 3 Jahre und kann sie hier zeigen?

Liebe Grüße,

Kevin

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