Thema: Classicphil Auktion Wien: Fälschungen im Angebot
bayern klassisch Am: 09.07.2019 20:13:28 Gelesen: 18952# 51@  
@ briefmarkenwirbler24 [#50]

Ich bin kein Jurist, aber ich meine gehört zu haben, dass der Begriff "Schätzpreis" alles ist, nur nicht verbindlich.

Es gibt Katalogpreise, die auf die bekannten Hersteller (Michel, Scott, Stanley Gibbons, Ferchenbauer etc.) zurück gehen, welche wahrheitsgemäß angegeben werden sollten und es gibt Handelspreise, die üblicherweise einen Abschlag (in seltenen Fällen auch einen Zuschlag) zum Katalogpreis nach sich ziehen.

Schätzpreis kann alles sein - auch die Meinung eines Ahnungslosen zu einer Marke, die er noch nie gesehen hat und deren Katalogwert er nicht kennt. Eine 10 Pfg. Heinemann auf Briefstück könnte ich als Bayernsammler mit einem Schätzpreis von 1.000 Euro bewerten und hätte juristisch nichts falsch gemacht, wenn ich sie dafür anböte. Oder ich schätze es auf 1 Cent, könnte auch sein.

Wenn Auktionatoren für besondere Stücke Schätzpreise angeben, sollte das nur dann der Fall sein, wenn die Besonderheit so außergewöhnlich ist, dass eine reguläre Katalog-, oder Handelspreisangabe kaum gemacht werden kann. Für Standardmaterial verbietet sich also ein Schätzpreis.

Bei besonderen Qualitäten darf man auch auf diese hinweisen und den Katalogpreis für Durchschnittsware feststellen, in der Hoffnung, dass der Käufer die Besonderheit/Qualität erkennt und der Intention des Auktionshauses in Richtung eines höheren Schätzpreises folgt.

Bei komplexen Belegen mit vielen Aspekten kann es keine Standardbewertung geben - weder durch Kataloge, noch durch Handelspreise. Da braucht es auch keine "Schätzpreise", weil die Preisfindung allein in der Hand der Kenner und Spezialisten liegt, die keine Angaben von Anbietern bzw. Auktionatoren brauchen, um festzustellen, wie sie etwas zu werten haben.

Angaben, wie oben beschrieben, deuten für mich nicht auf Seriösität hin, sondern eher auf den Versuch, Katalogwertgläubige, die es ja auch heute noch geben soll (Reichrechner et altera) zur Abgabe von Geboten zu verleiten, die Einlieferer und Auktionator glücklich machen.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
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