@ Tuffi
[#394]Hallo Walter, Peter, und alle anderen,
ich las am frühen Morgen die interessante Theorie von Walter. Hier meine Gedanken, da im Bundesarchiv folgendes zu finden ist.
Gesetz über die Erfindungen - Erfindungsrecht der Beamten
Eine derartige Akte habe ich eingesehen, um für meine Arbeit zum Thema Versuchsfreistempler „Furtwängler“ die vorhandenen Patente des Geheimen Baurats Lerche abzuklären. Der allgemeine Tenor: Alles was im Dienst erfunden wird, gehört dem Dienstherrn. Damit ist natürlich dem Einfallsreichtum, Verschleierung von Nebeneinnahmen usw. keine Grenze gesetzt.
Beispiel: R 4701 / 2292 Bd. 7 (Es gibt noch weitere Akten!)
Ich erwähne dieses deshalb, um Walters neueste Theorie-Idee zu untermauern. Herr Breusch, soweit ich anderen Beiträgen entnehmen konnte, war demnach Postbeamter. Dieses nur zur Erklärung.
Viele Grüße
Hajo