Thema: Prüfervereinigung AIEP - der internale Prüferverband
Michael D Am: 27.07.2019 16:14:21 Gelesen: 10435# 8@  
@ HWS-NRW [#5]

Hallo Werner,

nur ob eine Prüfung von Briefmarken irgend einen rechtlich Stand haben wird, bezweifel ich etwas.

In den AIEP-Statuten findet man unter §6 bei den Punkten j. und k. folgendes:

The expert shall be liable for erroneous certificates only up to the amount of his fee, unless it can be proved that he acted wilfully and/or out of negligence;
The expert shall be fully liable for errors committed wilfully and/or out of negligence;

Gruß
Michael

[Redaktionelle Ergänzung: Übersetzung: Der Sachverständige haftet für fehlerhafte Bescheinigungen nur bis zur Höhe seines Honorars, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass er vorsätzlich und / oder fahrlässig gehandelt hat; Der Sachverständige haftet uneingeschränkt für vorsätzlich und / oder fahrlässig begangene Fehler.]
 
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