@ HWS-NRW
[#5]Hallo Werner,
nur ob eine Prüfung von Briefmarken irgend einen rechtlich Stand haben wird, bezweifel ich etwas.In den AIEP-Statuten findet man unter §6 bei den Punkten j. und k. folgendes:
The expert shall be liable for erroneous certificates only up to the amount of his fee, unless it can be proved that he acted wilfully and/or out of negligence;
The expert shall be fully liable for errors committed wilfully and/or out of negligence;
Gruß
Michael
[Redaktionelle Ergänzung: Übersetzung: Der Sachverständige haftet für fehlerhafte Bescheinigungen
nur bis zur Höhe seines Honorars, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass er vorsätzlich und / oder fahrlässig gehandelt hat; Der Sachverständige haftet uneingeschränkt für vorsätzlich und / oder fahrlässig begangene Fehler.]