Ein Rohrpostbeleg, den es eigentlich nicht geben dürfte!
Unzulässige Beförderung eines R-Briefes aus Österreich
Brief aus Wien (65 Groschen) mit Klebezettel „Durch Eilboten, Exprès“ und R-Zettel von WIEN 12 mit Aufgabestempel WIEN 12, 24.VIII.26 18 nach Berlin, Hotel Kaiserhof. Rückseitig Rohrpoststempel BERLIN W 8, 25.8.26. 330N. und Botenstempel Nr. 14