Thema: Belege von und an deutsche Gerichte
reichswolf Am: 28.10.2009 20:10:15 Gelesen: 165408# 2@  
@ DL8AAM [#10]

Hallo Thomas!

Der Postversand war bei deinem zweiten Brief sicher nicht die teurere von zwei Alternativen. Wenn eine Behörde am Ablöseverfahren teilnahm, hatte sie ihre Sendungen nicht einzeln frankieren müssen, sondern pauschale Beträge für einen festgelegten Zeitraum bezahlte, unabhängig von der genauen Zahl der verschickten Sendungen.

Dazu wurde zunächst das durchschnittliche Postaufkommen der betreffenden Behörde ermittelt und dann der zu zahlende Betrag festgesetzt. Sendungen dieser Behörden mußten den Stempel Frei durch Ablösung Reich tragen, außerdem zeigen sie oft einen Siegelstempel der Behörde, wie auch dein Brief. Dieses Ablöseverfahren wurde erst am 01.10.1923 wirksam.

Beste Grüße,
Christoph
 
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