@ robweiss [5#]
Hallo rob,
danke für den Tipp, aber ich denke, auch Stempel- und sonstige Gebührenmarken sollte man grundsätzlich immer nur zusammen mit dem Beleg, für den sie verwendet worden sind, sammeln, nicht jedoch lose. So haben sie viel mehr Aussagekraft. Dennoch danke für den Tipp, ich werde mal sehen, wo ich diese Bücher auftreiben kann.
Hier drei Beispiele für Gebührenmarken (aufgeklebt und vorschriftsmäßig entwertet)auf Beleg.
Rechnung der Firma Josef Gruber aus Aurolzmünster vom 5.4.1899
rückseitig ist ein Stempel abgeschlagen
Die Gebührenmarke wurde hier durch Abstempelung entwertet
Zweisprachiger Heimatschein von der Stadtgemeinde Ungarisch Hradisch vom 6.5.1891
Das sind die beiden Außenseiten eines Schriftstückes mit den notariellen Bemerkungen und Festlegungen.
Innen stellt es sich dann als - teils vorgedruckter - Schuldschein dar.
Beste Grüße
Cantus