Thema: Nachgebühr bei Portopflichtigen Dienstsachen
London-Dieter Am: 18.08.2019 07:40:05 Gelesen: 5115# 1@  
Ist dies das berühmte "Ende Einer Dienstfahrt" frei nach Heinrich Böll?



Irgendwie ist diese Dienstpost des Auswärtigen Amtes aus Paris nach Bonn gelangt (siehe Absenderangabe auf der Rückseite). Interessant ist auch der leider schwach abgeschlagene Stempel von Bonn mit dem Zusatz "Bundeshaus" und UB aa - das wird wahrscheinlich für Auswärtiges Amt stehen?

Von Bonn ging es dann weiter nach Hamburg am 11.12.52, mit korrekt zu verwendender 2 Pfg. Notopfer - und soweit ging es ja bis dahin noch gut. Aber beim stempeln mit "Gebührenpflichtiger Dienstsache" ist dem Betreffenden wohl kein Licht aufgegangen oder war er sich nicht sicher, ob die 2er bereits ausreichte?

Das war die eine Seite der Medaille, nun kommt die "Rechenakrobatik" der Nachgebührberechnung = ja was denn nun? 20 oder 26 Pfg. ?

Blau war wohl zu erst am Ball, dann kam aber der Schiri hinzu - und mit Handzeichen abgesegnet.
 
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