Thema: Zustellungsform "Eigenhändig"
umdhlebe Am: 22.08.2019 18:10:20 Gelesen: 2004# 2@  
Die Frage ist ja, wie eine "eigenhändige Übergabe" zu einem überprüfbaren Vorgang wird, was die Voraussetzung dafür wäre, dass er "offiziell" werden kann. Solange das nur auf der Sendung steht, bleibt es ein frommer Wunsch des Absenders.

Nachweisbar wird es durch einen Rückschein. Der war bspw. im Köngreich Hannover als "Retour-Recepisse" für 1 Gutegroschen zu haben, hieß dann im Norddeutschen Bund "Rückschein" und kostete 2 Groschen oder 7 Kreuzer, ab 1875 im Deutschen Reich wurde er zunächst zum "Behändigungsschein" für 20 Pfennig im Falle von Privatleuten und 10 Pfennig von Behörden, bevor es ab dem 1. Oktober 1879 in "Postzustellungsurkunde" umbenannt und einheitlich mit 20 Pfennig Gebühren belegt wurde.

Da auf dem abgebildeten Beleg der Wunsch in der Handschrift des Absenders vermerkt, aber der Brief nur mit der Standardgebühr für Sendungen bis 15 Gramm freigemacht wurde, würde ich hier auf den womöglich wirkungslosen Wunsch des Absenders tippen, der sich ein Einschreiben oder Retour-Recepisse nicht leisten konnte oder wollte.

umdhlebe
 
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