@ London-Dieter
[#3]Zur Ergänzung von @ umdhlebe
[#2] und der Überschrift entsprechend:
"Eigenhändig" gibt es in Deutschland HEUTE noch, ist im Michel-Spezial bei den Gebühren ab 1945 aufgeführt, gilt jedoch nur in Verbindung von Einschreiben, Wertbriefen und Paketen - heißt: die Sendung MUSS EIGENHÄNDIG dem in der Anschrift vermerkten Empfänger ausgehändigt werden - bei Postvollmacht nur, wenn diese auch speziell für EIGENHÄNDIG ausgestellt wurde! - Dafür ist dann auch die z.B. Einschreibgebühr doppelt fällig!
Auch ins Ausland, aber nicht nach allen Ländern möglich.