Thema: Ebay: Sendung nicht angekommen, Verkäufer nicht zu ermitteln - was kann ich tun ?
drmoeller_neuss Am: 27.08.2019 08:49:31 Gelesen: 14087# 7@  
@ Christoph 1 [#1]

Zunächst solltest Du noch folgendes klären:

1.) Was hatte Dein Sohn mit dem Verkäufer genau vereinbart? "Unversicherter Versand" oder "Versicherter Versand"?

2.) Ist der "private Verkäufer" wirklich ein privater Verkäufer? Wieviele Bewertungen hat er und was für Artikel verkauft er? Mit mehr als 20 Bewertungen pro Monat und/oder dem häufigen Verkauf von gleichartigen Artikeln könnte ihn ein Gericht als gewerblich einstufen. Dann müsste er für einen Verlust auf dem Versandweg haften, unabhängig ob er von ihm verschuldet wurde oder nicht.

Ihr habt hoffentlich das ebay-Angebot abgespeichert und zur Sicherheit noch einmal ausgedruckt.

Ich sehe keinen Grund, in den Panik-Modus zu verfallen. Wenn es wirklich ein privater Verkäufer ist, ist er jetzt in der allgemeinen Ferienzeit in Urlaub. Ja, und es gibt wirklich noch die Menschen, die auch einmal einen halben Tag am Strand liegen können, ohne ständig nach Emails etc. zu schauen.
Natürlich kann es sich auch um einen fiesen Betrüger handeln, der einen Freund in Regensburg hat, und das Paket dorthin geschickt hat. Dann würde bei der Sendungsverfolgung trotzdem alles passen

Ausserdem habe ich von einer Bekannten, eine Briefzustellerin, gehört, dass ein Feldversuch (!) läuft, dass auch Briefträger auf ihrer Runde eine handvoll kleinere Paketsendungen zustellen. Das würde zu Deiner Schilderung passen. "Dein" Paketfahrer weiss von keinem Paket, weil es vom Briefträger zugestellt wurde. Wenn Du einen guten Draht zur Post hast, kannst Du ja herausbekommen, ob das bei Euch der Fall ist. Ansonsten vertraue nicht zu viel in Deine Mitmenschen. Wie gut kennst Du Deinen Paketfahrer wirklich? Es gab schon genügend Bankräuber, die von den Nachbarn als "lieber Typ" beschrieben wurden, "der würde niemals eine Bank überfallen".

Dummerweise hat der Verkäufer den Transportvertrag mit DHL abgeschlossen und muss auch die Ansprüche geltend machen. Du hast Anspruch auf die Versicherungsleistung, mehr nicht. Für den Verkäufer kann es etwas Aufwand bedeuten, zum Beispiel der Nachweis, dass die Sendung wirklich nicht durch Einwurf in den Briefkasten zugestellt werden konnte.

Du solltest auf jeden Fall bei ebay einen "Käuferschutzfall" aufmachen. Auch wenn da vielleicht nichts zu holen gibt, da Dein Sohn per Überweisung gezahlt hat, hat so mancher Verkäufer hier eingelenkt, da er Sanktionen von ebay befürchtet. Die Frist beträgt 30 Tage nach dem spätesten voraussichtlichen Lieferdatum, das bei eBay.de für den gekauften Artikel angegeben ist.

http://pages.ebay.de/de/coverage/BuyerProtectionForBuyers.html

Ich sehe nicht, was Dein Sohn falsch gemacht hat (wenn das Angebot nicht schon von vorneherein "stinkt", Verkäufer in Rumänien, Bankkonto in Kasachstan :D ). PayPal hätte hier auch nichts genützt, da die Sendung formal zugestellt wurde.
Und @ Cantus: Es gibt viele private Verkäufer auf ebay, und ich kann es auch verstehen, dass nicht jeder seine Adresse öffentlich machen will.
 
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