Thema: (?) (1180) Rohrpostbelege
Rohrpostler Am: 07.10.2019 09:53:22 Gelesen: 485400# 1065@  
@ hajo22 [#1051]

Die getroffene Aussage ist nicht korrekt. Die Behörden mussten für die Zusatzleistungen, in diesem Fall "Rohrpostbeförderung", das Entgelt entrichten!

Zu dieser Zeit war das Rohrpostporto und das Brief- bzw. Kartenporto eine unteilbare Gebühr! Somit bezahlte der Admiralsstab der Marina die volle Gebühr!

Schöne Grüße aus Berlin

der Rohrpostler
 
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