Thema: Deutsches Reich Inflationsbelege
inflamicha Am: 08.10.2019 20:47:45 Gelesen: 1964607# 7912@  
Guten Abend!

@ JoshSGD [#7911]

Hallo Josef,

ich habe es glaube ich schon bei der Freischaltung Deines Beleges angemerkt: Teilbarfrankaturen sind Mischfrankaturen zwischen Marken und Barzahlung, eine Mehrfachfrankatur (MEF) kann es also nicht gleichzeitig sein. Trifft im Übrigen auch für Nachportobelege zu.

Von mir gibt es heute wieder einen Bankbrief:



Dieser stammt von der Reichsbankstelle in Zwickau und wurde am 2.1.1923 (PP 11) an die Reichsbankstelle München gesandt, Gewicht über 20 g. Die 35 Mark Porto für die 2. Gewichtsstufe wurde mit Mi 187 (3) und 226 b (8) entrichtet.

Gruß Michael
 
Quelle: www.philaseiten.de
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