Thema: BDPh Einzelmitglieder
DL8AAM Am: 14.10.2019 13:42:28 Gelesen: 3982# 11@  
Der Datenschutz greift hier nicht. Zumindest solange Du nur einen Anruf "an alle" versendest, sich bei Dir persönlich per direkter, persönlicher Mail zu melden. Da würde höchstens das eigene Hausrecht, die AGB, des Plattformbetreibers greifen. Wenn der "sowas" einfach nicht will, dann kannst Du wenig machen.

Der Datenschutz wird dann höchstens auch erst zwischen Dir und dem "Melder" relevant, wenn Du seine persönlichen Daten, zwecks Aufbau einer Datenbank sammeln, speichern, verarbeiten und nutzen willst. Idealerweise machst Du das auf Deinem eigenen, abgesicherten PC, nicht in einer Außer-EU-Cloud. Selbst wenn Du meinst, dass Du das ja nur für eine "interne private (Freundes-) Gruppe" machst, könnte man da schnell einen "Vereinscharakter" (auch ohne e.V. postulieren. Aber diese zweckgebundene "Datennutzung" kannst Du Dir ja vom Datengeber freigeben lassen.

Dann ist alles für mögliche Eventualitäten gut. Aber wie gesagt, ist das absolut keine Datenschutzfrage für die Plattform auf der Du die Bitte postest. Bei einer Kontaktdatensammlung - offen sichtbar - auf der Social-Media-Plattform selbst, sähe das womöglich vollkommen anders aus.

Am einfachsten eröffnest Du auf z.B. auf groups.io eine eigene Gruppe/Mailverteiler ("mailing list"), wo sich jeder selbständig, aus eigenem Antrieb, anmelden kann und worüber man Mails an "alle angemeldeten Mitglieder" verschicken kann. Hier hast Du auch die Möglichkeit die Anmeldungen vorzuprüfen und kannst auch den Mailversand "steuern". Hier sammelst Du selbst aber keinerlei Daten, diese sind dann ja nur bei "groups.io" hinterlegt, die dann datenschutzrechtlich der "Gegner" ist.

Beste Grüße
Thomas
 
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