@ filunski
[#2]Da hilft doch wikipedia weiter:
Zweigpostämter waren Amtsstellen, die je nach dem Dienstumfang zwischen Zweigpostämtern K, L und M unterschieden wurden. Die Zweigpostämtern K und L waren einem Hauptamt, die Zweigpostämter M im Allgemeinen einem Abrechnungspostamt, die Zweigpostämter M eines Landpostgebiets aber einem Leitpostamt unterstellt. Die Vorsteher der Zweigpostämter K und L waren Berufsbeamte, die Leiter der Zweigpostämter M Angestellte mit der Amtsbezeichnung Zweigpostamtsvorsteher. Die Dienstabwicklung und Kassenführung der Zweigpostämter M regelte sich nach der „Dienstanweisung (DA) für ZwPÄ M und PST.I“.Gruß Ulrich