Thema: Fehlprüfungen von BPP und VP Prüfern
TeeKay Am: 17.11.2019 18:23:10 Gelesen: 99126# 215@  
Der Thread ist schon alt. Ich hole ihn dennoch hervor, da ich ihn vor einigen Tagen las und dazu passend heute eine Passage im Buch "50 Jahre Bund Philatelistischer Prüfer (1958-2008) fand.

@ Markus Pichl [#151]

"Im Michel-Katalog findet sich zu MiNr. 90/91 kein spezifischer Hinweis, dass Zahnverkürzungen oder sogar Fehlzähne der übliche Zustand sind bzw. sich herstellungsbedingt begründen.

Nun haben wir aber auch gesehen, dass es diese Marken, auf sogen. Zigarettenpapier, auch mit einwandfreier Zähnung gibt. Solche sind dann halt doppelt einwandfrei oder einwandfreier als einwandfrei.

Selbst wenn die hinterfragte, unter BPP-Prüfern als "einwandfrei" gesehene Marke als solche gelten sollte, so ist der Umstand, welcher trotz der mangelhaften Zähnung zur Beurteilung "einwandfrei" führt, im Attest aufzuführen. Da sich sonst der objektive Empfängerhorizont fragt, warum diese mit Zahnmängeln behaftete Marke als "einwandfrei" beurteilt wird?

Ferner gebe ich zu bedenken, wenn in objektiver Hinsicht eine Argumentation auf "einwandfrei" lautend nicht standhalten sollte, sich der Prüfer, der eine solche Marke als "einwandfrei" beurteilt, gegenüber anderen Prüfern, die eine solche als mangelhaft beurteilen, einen Wettbewerbsvorteil verschafft. Kunden senden in der Regel zu den Prüfern, die eine solche Marke als "einwandfrei" attestieren.

Es bedarf also der Klärung, ob die hinterfragte in objektiver Hinsicht "einwandfrei" ist?"


Schade, dass der BPP kein Social Media Monitoring betreibt und darauf nicht schon 2016 antwortete, so dass die Mutmaßungen und Anschuldigungen bis heute unwidersprochen hier stehen.

In den philatelistischen Begriffsbestimmungen des BPP wird zu "einwandfrei" vermerkt: " Der Prüfgegenstand hat keinen Mangel, wobei ausgabespezifische Besonderheiten bei der Beurteilung der Qualität des Prüfgegenstandes zu berücksichtigen sind (z. B. bezüglich Trennung, Gummierung, Zentrierung, Farbfrische; bei Ganzstücken auch Beförderungs-und Alterungsspuren)."

Näher ausgeführt wird das in oben genannten Buch auf den Seiten 153-155, auf denen Helmut Oechser beschreibt, was der BPP unter ausgabespezifischen Besonderheiten versteht.

Zitat: "Die Beurteilung muss sich also an einem Qualitätsstandard orientieren, der sich auf ein bestimmtes Gebiet bezieht. Dabei ist derjenige Zustand als Standard zu wählen, in dem sich die weit überwiegende Mehrzahl der Prüfgegenstände befindet. Dieser Zustand ist das Normalmaß, das für dieses Sammelgebiet charakteristisch ist und der als "einwandfrei" bezeichnet wird. [...] Stücke, die einen Zustand aufweisen, der über diesem Niveau liegt, sind besonders hervorzuheben."

Nun kann man darüber streiten, ob diese Definition von "einwandfrei" richtig ist. Ich selbst sähe es lieber, wenn das Wort einwandfrei im Wortsinne verwendet werden würde, also nur, wenn etwas frei von Einwänden ist. Wenn dadurch 99,9% der Marken mangelbehaftet sind, ist das eben so. Solange der BPP seine Definition von "einwandfrei" so verwendet wie beschrieben, sind Atteste wie das in [#143] gezeigte für eine Marke mit Zahnfehlern aus einem Gebiet mit sehr häufigen Zahnfehlern aber korrekt. Da das der Normalzustand ist, muss der Prüfer auch nicht beschreiben, warum das Stück trotz Zahnfehlern einwandfrei ist. Vielmehr muss der Prüfer ein einwandfreies Stück ohne Zahnfehler genauer konkretisieren und z.B. dazu erwähnen, dass Stücke in solch fehlerfreier Zähnung bei dieser Ausgabe ausgesprochen selten sind.

Hans-Dieter Schlegel konkretisiert von "einwandfrei" im Wortsinne abweichende, aber der BPP-Definition entsprechende Marken übrigens in seinen Attesten gern, z.B. " Die Qualität ist einwandfrei, in der für diese Ausgabe normalen Zähnung". Dieser kleine Nachsatz würde bereits für mehr Klarheit beim Prüfkunden und kritischen Forenusern sorgen.

Schön wäre es natürlich auch, wenn der BPP sich mal zu Dirk Schulz' anderen seltsamen, hier vorgestellten Attesten geäußert hätte.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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