Thema: Philaseiten Privat Auktion (PPA)
Richard Am: 19.11.2019 21:35:08 Gelesen: 296136# 1099@  
@ Fridolino [#1098]

Zitat: Solche "Konditionen" werden aber ausschliesslich zwischen Anbieter und Käufer vereinbart und mit Absicht nicht durch Regeln. Nun man kann schlechterdings etwas mit Käufern vereinbaren, die nicht kommunizieren.

Hallo Fridolino,

als Anbieter hast Du das Recht, Deine Konditionen unter jedem Los selbst festzulegen. Zum Beispiel dass Reklamationen des Käufers niemals auch nur beantwortet werden. Das wird sich in den Bewertungen zu Deinen Angeboten negativ auswirken.

Oder Du legst fest, dass Angebote ab einem Umsatzwert von xx Euro durch einen BPP/VP-Prüfer nachgeprüft werden können und wenn falsch oder gefälscht, der gesamte Kaufpreis plus Prüfkosten von Dir erstattet werden gegen anschliessende Rückgabe des Prüfgut. Das wird Deine Bewertungen verbessern, abner auch die Wahrscheinlichkeit von mehr Verkäufen, von Verkäufen höherpreisiger Angebote und das bei höheren Geboten, deutlich verbessern.

Dein Käufer kann jederzeit direkt bei Dir per automatischer Mail anfragen und Konditionen abstimmen, z.B. dass er einen teuren Satz kaufen und sehen möchte und erst danach entscheidet, ob er diesen zahlt und zurückschickt.

Die Namen und Kontaktdaten Deiner Käufer hast Du zudem oft schon vorliegen, weil sie bei Zufriedenheit immer wieder kaufen. Oder Du findest sie bei Eingabe unter Philasuche.

Schöne Grüsse, Richard
 
Quelle: www.philaseiten.de
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