Thema: Urheberrecht bei Postkarten auf privater Homepage
Vernian Am: 30.11.2019 22:58:12 Gelesen: 5660# 2@  
Das Urheberrecht gilt in Deutschland und Europa bis zum vollendeten 70. Jahr nach dem Tod des "Erschaffenden", also Künstler, Fotograf, Schriftsteller, Musiker usw. Du kannst also davon ausgehen das alles, was etwa vor 1950 produziert wurde, rechtsfrei ist (bei der Annahme, das ein Erschaffender zum Zeitpunkt der Erschaffung wenigstens 20 Jahre alt war und nicht älter wie 90 Jahre geworden ist). Alles was danach ist, wird, je jünger es wird, immer kritischer. Wenn Du aber die Herkunft (also bspw. eben den Vermerk des Verlags) als Rechtsinhaber deutlich machst (wobei die Verlage meist nur ein kürzeres Recht haben, 15-25 Jahre je nach Fall m.W.), dann sollte Dir eigentlich niemand was können, denn Du hast ja den Rechtsinhaber (oder den, von dem Du annimmst das er es ist) benannt und kenntlich gemacht - in der Literatur nennt man das "korrektes zitieren". In der Praxis dürfte all das kein Problem darstellen, die Wahrscheinlichkeit das ein Abmahnanwalt sich über reproduzierte Postkartenmotive hermacht geht wahrscheinlich gegen Null. Und ganz absichern wirst Du Dich auch nie dagegen können. Aber das Beschriebene wäre ein erster Schritt einem potentiellen Abmahner den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Best

V.
 
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