Thema: Urheberrecht bei Postkarten auf privater Homepage
Vernian Am: 30.11.2019 23:16:31 Gelesen: 5661# 3@  
Ergänzung: In einigen Staaten versucht man das Urheberrecht mit Berufung auf nationale Gesetzgebung zu umgehen. So gibt es bspw. in Frankreich eine Gesetzgebung zur Wahrung des nationalen Erbes, welches andere (Schutz-)Fristen definiert und etwaigen Rechtsnachfolgern, sofern sie den Anspruch rechtlich geltend gemacht haben, dies zusichern. Da es sich bei solch Fällen wie Postkartenmotiven aber i.d.R. um Kleckerbeträge handeln dürfte, die da bei "Verstoß" als Entschädigung geltend gemacht werden könnten, sind Androhungen auf Verklagen in solchen Fällen als Säbelrasseln anzusehen. Denn m.W. gilt im Falle einer inneräuropäischen Klage als Gerichtsstandort der Wohnsitz des Beklagten, d.h. eine Franzose, der derartiges einklagen würde, müsste im Falle des Rechtsstreitverlierens exorbitante Kosten allein wegen der Entfernungen und internationalem Rechtsverfahren (Klage nach Deutschland) in Kauf nehmen - und würde dies wegen ein paar Euros im ein- bis zweistelligen Bereich nicht riskieren. Ich hatte einen vergleichbaren Vorgang durchleben dürfen, daher so ein bisschen Ahnung davon.

V.
 
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