Thema: Urheberrecht bei Postkarten auf privater Homepage
umdhlebe Am: 01.12.2019 13:19:40 Gelesen: 5575# 4@  
@ Vernian [#2]

Oh, da wäre ich aber sehr viel vorsichtiger! Es gibt ja nicht nur "Urheberrechte", sondern auch Nutzungs- und Verwertungsrechte, die - auch an nachfolgende Generationen - übertragen werden können. Postkarten sind nur in den seltensten Fällen selbst produzierte Einzelstücke, sondern i.d.R. industrielle Massenprodukte, und daher dürften die Verwertungsrechte an den Postkarten keineswegs in allen Fällen erloschen sein.

Die "korrekte Zitation" der Herkunft schützt nur wissenschaftliche Werke (§ 60c UrhG), ansonsten dürfen urheberrechtlich geschützte Werke in bestimmten Ausmaß einem "abgegrenzten Personenkreis" zur Verfügung gestellt werden (§ 60a UrhG), was aber bei einer Veröffentlichung im Internet per definitionem ausscheidet.

Die vermutlich nicht glücklich machende Antwort an Katja lautet daher: Die Erlaubnis zur öffentlichen Zugänglichmachung muss in jedem einzelnen Fall konkret geprüft werden, und zwar nicht nur gegenüber dem Urheber des Motivs, sondern auch dem Hersteller der Postkarte und eventuellen anderen Rechteinhabern. Oder anders ausgedrückt: Wenn Du ein Buch dazu veröffentlichen würdest, könntest Du durch Herkunftsangaben den rechtlichen Verpflichtungen nachkommen, aber im Internet öffnet man der widerrechtlichen kommerziellen Nutzung Tür und Tor und macht sich daher womöglich strafbar.
 
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