Thema: Urheberrecht bei Postkarten auf privater Homepage
umdhlebe Am: 01.12.2019 14:44:11 Gelesen: 5532# 7@  
@ Vernian [#5]

Das stimmt nicht. Urheberrechte (und daran gekoppelte weitere Rechte) gelten nur für Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Es gibt eine Reihe von erlaubten Nutzungsrechten z.B. für Bildungszwecke oder religiösen Gebrauch oder bestimmte öffentliche Darstellungen (§§ 44a-53a UrhG), und diese müssen unter Umständen bezahlt werden (§§54-54h UrhG).

Bei Briefmarken handelt es sich um (quasi-)amtliche Wertzeichen gemäß §§ 148, 149 StGB. Sie sind für den öffentlichen Gebrauch bestimmt, daher wäre eine Beschränkung ihrer öffentlichen Zurschaustellung absolut widersinnig. Bei Poststempeln handelt es sich um öffentliche Urkunden, mit denen der Eingang eines Schriftstücks belegt wird, um Beweiskraft zu erzeugen. Auch hier ist der öffentliche Charakter natürlich gegeben und kann nicht urheberrechtlich beschränkt werden.

Das ändert sich, wenn Briefmarken oder Abbildungen von Poststempeln zum Bestandteil eines Werks - z.B. in der philatelistischen Fachliteratur - gemacht werden. Geschützt können auch Abbildungen sein, die anderswo einem "abgegrenzten Personenkreis" zugänglich gemacht wurden, diese darf man nicht ohne weiteres unbegrenzt verfügbar machen. Das Recht resultiert aber aus der Verwendung der Briefmarken bzw. Poststempel, und nicht von der Marke oder dem Stempel selbst.

An selbst geschaffenen und selbst verfassten Bildern und Texten hat man ohnehin alle Rechte und kann frei über ihre Weitergabe entscheiden. Wer etwas öffentlich tut, schreibt, zeigt oder sagt, kann die legale Nutzung und Bezugnahme nicht einschränken.

Postkarten sind, wie in [#4] angedeutet, doppelter Natur: Sie können ein urheberrechtlich geschütztes Motiv enthalten, dass der Postkartenproduzent auch erst rechtlich erwerben musste, und dann ist die Postkarte selbst eine Ware, die als solche geschützt sein kann. Beides muss geprüft werden, bevor man sie im Internet darstellt.

@ bovi11 [#6]

In der Ursprungsfrage ging es um Postkarten, auch um aktuelle. Selbstverständlich können die geschützt sein und ihre unerlaubte Abbildung teuer werden.

umdhlebe
 
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