Thema: **** (?) (29-30) Produktmarken der Deutschen Post AG
Journalist Am: 26.12.2019 19:37:44 Gelesen: 14084# 19@  
@ DL8AAM [#18]

Hallo Thomas,

der Begriff "Produktmarke" wurde von der Post zwar schon erstmals bei den Streifbandmarken benutzt und später dann auch bei anderen Versendungsformen, die postalischen Bezeichnungen waren aber doch teils unterschiedlich. Der Aufbau ähnelte aber immer schon den Internetmarken. Entsprechende AGB sind mir auch nicht bekannt, nur die Ausführungsbestimmungen für die jeweilige Produktmarke. Ein Verfallsdatum ist mir hier bisher nicht bekannt.

Wie nach einer Portoänderung damit zu verfahren ist, ist derzeit nicht bekannt. Ich vermute aber, das hier keine Nachentgelterhebung vorgesehen ist. Teilweise wird dies aber auch erst nach einer entsprechenden Portoänderung feststellbar sein. Beispielsweise bei der Produktmarke "Postzustellungsauftrag".

Eine Auffrankierung verstößt aus meiner Sicht nicht gegen irgendwelche Regeln, da dann ja die nicht mehr einsetzbaren Produktmarken von der Post umgetauscht werden müssten, da diese vor einer Portoänderung nicht aufgebraucht werden konnten.

Im Prinzip müssten sie für immer gültig sein.

Viele Grüße Jürgen
 
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