@ Journalist
[#630] es gab damals (ob auch heute noch) bestimmte Länder, die eine Postlagergebühr verlangten. Nur gelten diese Lagergebühren nur im "inländischen Vertragsverhältnis mit den eigenen Kunden". Rücksendungen von nicht abgeforderten Postlagersendungen - zurück ins Ausland - müssen entgeltfrei abgewickelt werden (Ausnahmen sind möglich, wie bei Paketen), d.h. der ursprüngliche Absender kann nicht mit Nachporto belegt werden.
Gruß
Thomas