Thema: Bund Ganzsachen Postkarten (nach Michel-Katalog)
Frankenjogger Am: 19.01.2020 15:03:34 Gelesen: 51116# 125@  
@ GSFreak [#122]
@ Michael Mallien [#123]

Vor ein paar Jahren habe ich mir mal ein Exemplar des Weltposthandbuches von 1948 für meine philatelistische Literatursammlung gegönnt. Endlich kann ich es auch mal praktisch nutzen.

Dort steht unter "Artikel 51 Freimachung der Briefsendungen an Bord von Schiffen" unter dem Zusatz 1):

1) Jedes Schiff kann auf See Postwertzeichen seines Heimatlandes verwenden (Urk. London Band I S. 1491). Für die auf Deutschen Schiffen auf See eingelieferten Sendungen nach Deutschland oder irgend einem anderen Land werden die Gebühren des allgemeinen Vereinsdienstes (allgemeine Auslandssätze) erhoben; verkehren diese Schiffe, ohne fremde Häfen zu berühren, nur zwischen deutschen Häfen, so unterliegen die auf See eingelieferten Sendungen denselben Gebühren wie die in Deutschland eingelieferte Briefpost."

Ich denke mal, dass diese Vereinbarung auch noch 1972 Gültigkeit hatte.

Das heißt jetzt aber noch nicht, dass die Ganzsache portogerecht ist. Dazu müsste man wissen, wo dieses Schiff fuhr. Es lässt sich auch an keiner Beschriftung oder Markierung erkennen, wo die Karte geschrieben wurde (außer an Bord des Schiffes), und in welchem Land sie aufgegeben wurde. Im Jahre 1972 kommt noch erschwerend hinzu, dass viele europäische Länder schon dem CEPT-Abkmmen beigetreten waren, somit eine Zuordnung evtl. noch schwerer ist.

Es dürfte also schwierig sein, diese Karte als hundertprozentig portogerecht einstufen zu können.

Ich hoffe ich konnte etwas Klarheit schaffen,
Klemens
 
Quelle: www.philaseiten.de
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