@ Journalist
[#1]Auf dem Auslieferungschein
"Ich habe die Sendung dem Empfangsberechtigten übergeben" Unterschrift Postmitarbeiter/Zusteller
Seit wann unterschreibt denn auf dem Rückschein nicht mehr der Empfänger? Dann kann ich mir den Rückschein schenken. Die Auslieferung der Sendung kann ich auch online verfolgen.
Überprüft der Zusteller die Identität des Empfängers an der Wohnungstür?
Ich glaube allmählich, wirklich wichtige Sendungen muss man über den Gerichtsvollzieher zustellen, ansonsten tut es ein einfacher Brief auch- Im Zweifelsfall sollte man einen Zeugen haben, der bescheinigen kann, dass genau dieses Schriftstück in den Umschlag an den Empfänger gesteckt wurde.