Thema: An wen dürfen Einschreiben ausgeliefert werden ?
DL8AAM Am: 30.01.2020 17:39:26 Gelesen: 2332# 4@  
@ drmoeller_neuss [#2]

Hi!

Für die Post ist erst einmal grundsätzlich jeder empfangsberechtigt, der bei der angegebenen Adresse die Tür öffnet, im Zweifelsfalls sogar der Einbrecher, soweit dieser nicht sofort und offensichtlich für den Zusteller als Einbrecher zu erkennen sein sollte ("Panzerknackermaske mit Sträflingsnummer auf der Brust").

Es sei denn man vereinbart, gegen zusätzliches Entgelt, "Eigenhändig", dann erfolgt die Übergabe der Sendung nur an den Empfänger persönlich bzw. an eine dafür ausdrücklich bevollmächtigte Person. Und selbst dann hast Du nur eine Bestätigung, dass ein Umschlag (nicht näher bestimmten Inhalts oder gar ein leerer Umschlag) übergeben wurde. Das beweist im Zweifelsfall nämlich nichts. Willst Du die Übergabe eines bestimmten "Briefes" im Nachgang rechtssicher beweisen, musst Du wirklich den Gerichtsvollzieher beauftragen.



Wobei wir bei dieser Frage jetzt inzwischen eigentlich doch recht off-topic sind.

Gruß
Thomas

https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben.html

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