Thema: Recht: Einschreiben verloren - was tun - welche Alternativen gibt es ?
bovi11 Am: 27.02.2020 20:26:23 Gelesen: 27462# 71@  
@ Hotte B. [#69]

Zunächst einmal hast Du gegen die Bestimmungen der Post verstoßen.

Wertgegenstände dürfen nicht per Einschreiben versandt werden.

§ 5 der AGB Brief:

"5. Sendungen, die Geld oder andere Zahlungsmittel, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Unikate oder sonstige Kostbarkeiten oder Wertpapiere, für die im Schadensfall keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden können (Valo-ren II. Klasse), enthalten;

zugelassen sind aber
a) Briefmarken und Warengutscheine, jeweils bis zu einem tatsächlichen Wert von 25,00 EUR, sowie einzelne Fahrkarten und einzelne Eintrittskarten, und
b) ausschließlich in Briefen mit der Zusatzleistung Wert National, Geld oder andere Zahlungsmittel bis zum Wert von 100,00 EUR sowie die anderen vorgenannten Güter (Valoren II. Klasse) bis zum Wert von 500,00 EUR je Brief (Stück), wobei täglich
– nur ein Brief an ein und denselben Empfänger sowie
– insgesamt nur fünf Briefe mit solchen Inhalten und der Zusatzleistung Wert National vom Absender zur Beförderung eingeliefert werden dürfen."


Mit den Briefmarken unter a) sind postgültige Marken gemeint, keine Sammlermarken.

Bereits hier endet Deine Fahnenstange.

Eine eigenmächtige Weiterleitung ist sicherlich zu hinterfragen; darauf kommt es aber im vorliegenden Fall nicht mehr an.

Man sollte auch auffällige Aufmachungen, wie von Dir beschrieben, vermeiden. Wenn man postfrische Marken versenden möchte, reicht es i.d.R., diese innerhalb handelsüblicher Kuverts gut zu verpacken (z.B. doppelt Hawid oder Hawid und zusätzlich Briefhülle).
 
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