Thema: Artikel bei Ebay melden: Wird der 'Melder' genannt ?
Blättchensammler Am: 11.12.2009 18:51:25 Gelesen: 6833# 10@  
Bitte lesen !

Es ist verboten, Artikel anzubieten, die den Nationalsozialismus oder extremistisches und/oder verfassungsfeindliches Gedankengut verherrlichen oder verharmlosen.

Artikel zum Nationalsozialismus.

Artikel, die extremistisches und/oder verfassungsfeindliches Gedankengut verherrlichen oder verharmlosen.

Welche Artikel zum Nationalsozialismus sind verboten?

Auf dem eBay-Marktplatz gelten selbstverständlich alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Das sind insbesondere, aber nicht ausschließlich, folgende strafrechtlichen Vorschriften

§ 86 - Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen

§ 86a - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

§ 130 - Volksverhetzung

§ 189 - Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener

des Strafgesetzbuchs (StGB).

Hinweis: Es ist das Ziel von eBay Deutschland, zu verhindern, dass den Nationalsozialismus verherrlichende oder verharmlosende Artikel durch kommerzielle Verwertung Eingang in die Alltagskultur finden.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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