Thema: (?) (101/106) Stadtpoststempel / Poststellenstempel - Poststelle (II) Stadt
wessi1111 Am: 02.04.2020 07:12:06 Gelesen: 34201# 20@  
Hallo zusammen,

da eine Definition im klassischen Sinne meiner Meinung nach nicht sinnvoll ist, möchte ich im Folgenden die drei möglichen Variante einer Poststelle gegenüberstellen und die jeweils wichtigsten Kriterien zur Unterscheidung aufführen.

Bei allen Arten von Poststellen gibt es natürlich bei einzelnen Punkten Ausnahmen, die ich aber wegen der Übersichtlichkeit erst einmal weglasse.

1. Landpoststelle - Poststelle (I) Land und Poststelle (II) Land
- im Hauptteil des Ortsverzeichnisses aufgeführt
- Poststelle (II) Land kein Tagesstempel, jedoch Poststelle (I) mit Tagesstempel
- Angabe des Leitpostamtes durch den Zusatz "über Leitpostamt" - im Gummistempel der Poststelle (II) Land bzw. im Tagesstempel der Poststelle (I) Land
- Zustellbetrieb
- Poststelle (II) Land - keine eigenen Zettel für Einschreiben, Wertsendungen usw., diese wurden im Leitpostamt angebracht
- Poststelle (I) Land - eigene Zettel für Einschreiben, Wertsendungen usw. mit Zusatz "über Leitpostamt"

2. Stadtpoststelle - Poststelle (II) Stadt (Poststellen I hatten eine Postamtsnummer und werden hier nicht betrachtet)
- im Anhang 1 des Ortsverzeichnisses aufgeführt
- kein Tagesstempel
- Angabe des übergeordneten Postamtes mit Zusatz eines Großbuchstabens - im Gummistempel
- kein Zustellbetrieb, keine Angabe in den Spalten des Anhangs 1 des Ortsverzeichnisses
- zwei Kategorien: Poststellen mit vollen bzw. mit beschränkten Annahmebefugnissen
- eigene Zettel für Einschreiben, Wertsendungen usw. mit Angabe des übergeordneten Postamtes und des Großbuchstabens der Poststelle

3. Ortspoststelle - Poststelle (I) und Poststelle (II)
Aus [1] auf Seite 76:
Poststellen - Poststellen (Stadt) ausgenommen - neben anderen Amtsstellen in größeren Ortschaften oder in Städten, werden Ortspoststellen genannt. Sie sind meist ohne
zusätzliche Leitbezeichnung in Doppelnamenbenennung "Ort - Ortsteil" gehalten. In den Ortsverzeichnissen sind sie im Hauptteil gelistet, später manchmal auch zusätzlich
im Anhang 1.
- kein Tagesstempel, gilt für Poststelle (I) und Poststelle (II)
- Zustellbetrieb, "V" (vereinigte Zustellung) oder anderer Zustellumfang in den Spalten des Anhangs 1 des Ortsverzeichnisses
- keine eigenen Zettel für Einschreiben, Wertsendungen usw., diese wurden im Leitpostamt angebracht (für die Poststelle (I) bin ich mir nicht sicher)
- an einer Kraftpostlinie gelegen oder Postaustausch direkt mit dem Leitpostamt

Bei Fehlern oder fehlenden Kriterien werde ich die Übersicht korrigieren / ergänzen.

Die bisher gezeigten Belege lassen sich jetzt einfacher zuordnen und ich werde das nach und nach machen.

Gruß
Wessi

[1] Peter Griese "Poststellenstempel 1928 - 1988"
 
Quelle: www.philaseiten.de
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