Thema: Werbeantwortmarken = Bund Rückporto Marken nicht mehr zugelassen
Araneus Am: 14.04.2020 13:17:23 Gelesen: 1746# 3@  
@ Michael Mallien [#1]

Hallo Michael,

zufällig gelangte ich heute auf diese Seite.

Zu dem gezeigten Beleg möchte ich anmerken, dass das Stempeldatum wohl eher der 12.12.1988 ist. Sowohl Absender als auch Adressat weisen noch vierstellige Postleitzahlen aus, der Tagesstempel sogar noch die zweistellige Kurzform. Am 01.07.1993 wurden die 5stelligen Postleitzahlen eingeführt.

Also stammt der Beleg wohl auch aus den 1980er Jahren. Der fehlende Nachportovermerk kann auch damit begründet sein, dass hier lediglich eine Gefälligkeitsstempelung stattgefunden hat und der Beleg nicht "echt gelaufen" ist.

Heute sind solche Werbeantwortmarken nicht mehr zugelassen. In der aktuellen Broschüre der Deutschen Post "Leitfaden Werbeantwort" heißt es auf Seite 8: "Der Frankiervermerk muss bei allen Produkten und in allen Formaten […] unmittelbar auf das Antwortelement gedruckt sein." [1]

Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/W_w/werbeantwort/downloads/dp-broschuere-werbeantwort-042020.pdf

[Überschrift redaktionell dem neuen Sachverhalt angepast am 14.04.2020]
 
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