Thema: (?) (241) Nachportobelege / Nacherhebung von Porto
SH-Sammler Am: 19.04.2020 14:57:04 Gelesen: 91085# 194@  
@ 8049home [#192]

Hallo 8049,

da der Antwortteil der Postkarte nicht korrekt frankiert war, wurde die vorhandene Schweizer Teilfrankatur vom französischen Postbeamten nicht anerkannt.

Dafür wurde die französische Teilfrankatur von 25 Centimes berücksichtigt.

Die Berechnung der Nachportotaxe geht dann wie folgt:

Schweizer BRIEFporto ins Ausland (30 Rp.) dividiert durch die französische BRIEFtaxe in die Schweiz (150 Centimes) ergibt den Faktor 1/5 oder 0,2. Diesen Faktor multiplizieren mit der FEHLENDEN französischen Frankatur (65 Centimes). Diese Zahl verdoppeln = 26, dann aufrunden auf die nächst höhere Stufe (in 5-er Schritten) = 30 Rappen.

Achtung: Auch wenn es eine Postkarte war, wurde das Nachporto "immer" auf der Basis der Brieftaxen berechnet.

Viele Grüsse nach Höngg (8049)

SH-Sammler
Hanspeter
 
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