Thema: (?) (241) Nachportobelege / Nacherhebung von Porto
SH-Sammler Am: 20.04.2020 08:47:53 Gelesen: 90928# 197@  
@ epem7081 [#191]

Hallo Edwin,

ja, diese Leporello – Karten haben es in sich. Auch ich kann eine zeigen, die mit Nachporto belegt ist. Für den Postbeamten mit seinen scharfen Augen ist das halt keine Ansichtskarte mehr, sie wird als Brief taxiert.



“Karte” von Krefeld nach Schaffhausen vom 21. August 1953, belegt mit 20 Rappen Nachporto.

Die Berechnung der Nachportotaxe geht folgendermassen:

Sollfrankatur für Brief aus Deutschland…= 30 Pfennige
Fehlende Frankatur……………………….= 10 Pfennige
Taxe für Brief Schweiz – Deutschland….= 40 Rappen

Berechnung:

Doppelte fehlende Frankatur (= 20) multipliziert mit dem Schweizer Briefporto (40), dann das Ganze dividiert durch das deutsche Auslandbriefporto (30) ergibt 26,67

Nun folgt eine Besonderheit: Ab 01. Juli 1953 wurde die Nachportotaxe in der Schweiz reduziert auf 5/8 des errechneten Betrages. Ab 1959 wurde der “Rabatt” auf 7/10 gesetzt. Diese Rabatte waren aber nur bis 1965 gültig.

Für unsere Leporello – Karte heisst das nun, dass die errechnete Nachgebühr von 26,67 reduziert wurde auf 16,67. Dieser Betrag wurde dann aufgerundet auf 20 Rappen, welche der Schweizer Postbeamte beim Empfänger einziehen durfte.

Viele Grüsse

SH-Sammler
Hanspeter
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/1328
https://www.philaseiten.de/beitrag/230305