Thema: Nachnahmebelege
volkimal Am: 23.04.2020 17:57:35 Gelesen: 65335# 124@  
Hallo zusammen,

diese Nachnahmenkarte ist schon länger in meiner Heimatsammlung. Heute habe ich sie vermutlich das erste Mal umgedreht. Ich finde, die Rückseite ganz spannend.



Auf der Rückseite ist zu sehen, dass diese Nachnahmekarte gleichzeitig als Quittung diente. Der Hersteller der Karte Franz Westphal in Lübeck muss ein Patent auf diese Karten gehabt haben, denn die Nachahmung ist verboten. Unter dem rechten Reichsadler ist die Abkürzung „D.R.G.M.“. Diese wurde 1891 vom Kaiserlichen Patentamt eingeführt und bedeutet „Deutsches Reichs-Gebrauchsmuster“.

Eine andere Orts-Nachnahmekarte an denselben Empfänger in Netteberge habe ich im Beitrag [#73] gezeigt.

Viele Grüße
Volkmar
 
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