Thema: Delcampe und der Umgang mit Fälschungen
bovi11 Am: 27.04.2020 21:15:15 Gelesen: 45040# 62@  
@ Apn [#60]

"Nein. Man kann nicht: Delcampe ist ein belgisches Unternehmen; Belgien ist ein Rechtsstaat. In einem Rechtsstaat gilt die Unschuldsvermutung; d.h. man begibt sich juristisch auf sehr abschüssiges Terrain, wenn man von jemandem behauptet, er biete bewusst gefälschte Briefmarken als echt an, ohne dass ein entsprechendes Gerichtsurteil vorliegt."

Das ist schlicht gesagt Unfug.

Eine Unschuldsvermutung gibt es im Strafrecht.

Wenn Anbieter über Jahre zahllose Angebote gefälschter oder verfälschter Marken veröffentlichen und/oder massenhaft Marken als teure Variante anbieten und tatsächlich billige Varianten verkaufen, kann der Plattformbetreiber den ohne weiteres sperren. Er muß das nicht einmal begründen. Das ist in Belgien nicht anders, als in Deutschland.

"Auch der seriöse Fachhändler schickt Material von solch geringem Wert in aller Regel nicht zu Prüfer."

Das nicht, aber er verkauft in der Regel einwandfreie Ware und versteckt sich nicht hinter angeblich fehlender Sachkenntnis und stellt sich nicht als dümmsten Händler dar, der zu blöd ist, aus dem abfahrenden Zug zu winken.
 
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