Thema: Delcampe und der Umgang mit Fälschungen
philast Am: 28.04.2020 21:20:47 Gelesen: 44593# 71@  
@ bovi11 [#70]

Hallo,

zu dem Punkt:

1. Bei der zuerst angebotenen Sammlung wurden keine Eigenschaften einzelner Marken zugesichert. War es ein gewerblicher Anbieter (oder ein privater Verkäufer, der tatsächlich gewerblich handelt), habe ich unabhängig davon, was angeboten wurde, ein Widerrufsrecht.
Begründen muß ich den Widerruf nicht. Beim tatsächlich privaten Anbieter habe ich nach dem Kauf halt die Fälschungen in meinem Besitz.
Sammlungen darf der gewerbliche Anbieter im Übrigen - was oft versucht wird - nicht vom Widerrufsrecht ausschließen oder auch nur mit blumigen Formulierungen Formulierungen zu verhindern versuchen.


Sicherlich korrekt. Die Widerspruchsfrist beträgt für so einen Fall meines Wissens 14 Tage und die wäre im hier beschrieben Fall bereits abgelaufen. Damit bleibt der Erwerber auf der Fälschungssammlung sitzen. Denkt man über das hier geschilderte Beispiel hinaus werden wohl nur die wenigsten Erwerber vom Widerspruchsrecht Gebrauch machen, weil sie ja von authentischem Material ausgehen.

Punkt 2 sehe ich auch so.

Punkt 3+4 könnten durchaus scharfe Waffen sein, sie werden aber nicht eingesetzt weil die jeweiligen Einzelfälle (wenn es aufsummiert würde wäre es ev. andres) für sich betrachtet zu gering sind um die mit einem Gerichtsverfahren entstehenden Kosten und Aufwände auch nur annähernd zu rechtfertigen.

Auch hier gilt durch vorherige eigene Kompetenz besser gar nicht in eine solche Situation zu kommen.

Grüße
philast
 
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