Thema: Delcampe und der Umgang mit Fälschungen
bovi11 Am: 28.04.2020 21:45:43 Gelesen: 44533# 72@  
@ philast [#71]

zu 1.

Sicherlich korrekt. Die Widerspruchsfrist beträgt für so einen Fall meines Wissens 14 Tage und die wäre im hier beschrieben Fall bereits abgelaufen. Damit bleibt der Erwerber auf der Fälschungssammlung sitzen. Denkt man über das hier geschilderte Beispiel hinaus werden wohl nur die wenigsten Erwerber vom Widerspruchsrecht Gebrauch machen, weil sie ja von authentischem Material ausgehen.

Um festzustellen, ob man (noch) ein Widerrufsrecht hat, müßte man zunächst prüfen, ob die Belehrung über das Widerrufsrecht in allen Punkten den sehr peniblen gesetzlichen Vorgaben entsprach. Wenn nicht, oder wenn gar nicht belehrt wurde beträgt die Widerrufsfrist ein Jahr und 14 Tage.

zu 3.und 4.

könnten durchaus scharfe Waffen sein, sie werden aber nicht eingesetzt weil die jeweiligen Einzelfälle (wenn es aufsummiert würde wäre es ev. andres) für sich betrachtet zu gering sind um die mit einem Gerichtsverfahren entstehenden Kosten und Aufwände auch nur annähernd zu rechtfertigen.

Punkt 3. wird sehr wohl und sehr stringent eingesetzt. Bei Amazon oder eBay werden Verkäufer sehr schnell und oft ohne Vorwarnung suspendiert, wenn vom Marken-, Urheber- oder Patentinhaber Verletzungshandlungen gemeldet werden. Grund ist eben die ansonsten bestehende Haftung des Plattformbetreibers.

Der Briefmarkenhandel ist um Größenordnungen träger, wenn es darum geht, Schutzrechte oder Verletzungen des Wettbewerbsrechts durchzusetzen.
 
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