Thema: (?) (284) Deutsches Reich: Portobestimmung von Belegen
dr31157 Am: 29.04.2020 09:27:10 Gelesen: 70523# 143@  
@ Postgeschichte [#141]
@ Lars Boettger [#142]

Vielen Dank für die Antwort.

Hallo Lars,

da wäre ich nie draufgekommen!

Nach meinen Unterlagen sieht der Ortstarif keine und der allgemeine Tarif eine 2. Gewichtsstufe vor. Zur Sicherheit frage ich noch einmal nach: Für Berlin galt also eine Sonderregelung (keine Ermäßigung des Portos bei Ortsbriefen, quasi galt der Alte Tarif weiter), das Briefe der 1. Gewichtsstufe = 10 Pf und in der 2. Gewichtsstufe bis 250 g = 20 Pf bis zum 31.03.1900 kosteten. Vielleicht kannst zu mir dies noch einmal bestätigen.

Gab es bei Ortsbriefen allgemein zwischen dem 01.01.1875 u. 1900 überhaupt eine 2. Gewichtsstufe? In dem Portogebührenhandbuch ist die Gewichtsübersicht hier unübersichtlich.

Ps: Der Brief hat keinen Inhalt. Ich meine, das ein Notar den Brief zwecks Eröffnung eines beim Amtsgericht hinterlegen Testamentes geschrieben hat.

Viele Grüße
Detlef
 
Quelle: www.philaseiten.de
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