Thema: Wir erinnern uns heute an ...
wajdz Am: 03.05.2020 19:27:50 Gelesen: 226582# 244@  
Bund MiNr 1230 · 08.11.1984



Mit dem erstmals in der Weimarer Verfassung verankerten aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen war im Kampf um die Gleichberechtigung ein erster Erfolg erzielt worden. Bis zur Gleichstellung im bürgerlichen Recht sollte es trotz der Verankerung im Grundgesetz der Bundesrepublik mit dem Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ am 23. Mai 1949 noch Jahrzehnte dauern.

Am 3. Mai 1957 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Die Zugewinngemeinschaft wird als gesetzlicher Güterstand in der Ehe eingeführt. Das Alleinentscheidungsrecht des Mannes in der Ehe wird aufgehoben, Männer haben allerdings bei Streitigkeiten in Erziehungsfragen weiterhin das letzte Wort (dieser »Stichentscheid« wird 1959 für verfassungswidrig erklärt). Das »Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts« wird am 18. Juni 1957 verkündet und tritt am 1. Juli 1957 in Kraft.

Wobei das soziale Ziel „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ bis heute nicht vollständig verwirklicht ist.

MfG Jürgen -wajdz-
 
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