Thema: Goldhahn Angebote
bovi11 Am: 04.05.2020 19:07:54 Gelesen: 4799# 5@  
@ Henry [#3]
@ Michael 1969 [#2]

Hallo Henry,

umgekehrt wird ein Schuh draus.

Wenn eine Marke "SBZ Nr. B I auf Briefabschnitt gestempelt" angeboten wird, heißt das, das eine echte SBZ Nr. B I auf Briefabschnitt mit einem echten und zeitgerecht abgeschlagenen Stempel zu liefern ist.

Kein Mensch muß davon ausgehen, eine gefälschte oder verfälschte Marke oder einen gefälschten oder nachverwendeten Stempel geliefert zu bekommen. Das gilt, egal ob "echt" dabei steht oder nicht.

Im Gegenteil, wenn der gewerbliche Anbieter werblich hervorhebt, daß das angebotene Stück echt ist, handelt es sich um eine unzulässige Werbung mit einer Selbstverständlichkeit!

Dieter
 
Quelle: www.philaseiten.de
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