@ Richard
[#79]@ alle
Bei einer Prüfgarantie handelt es sich schlicht um eine Werbung mit einer Garantie.
Es gelten deshalb die einschlägigen gesetzlichen Normen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__443.htmlBei der Werbung mit einer Garantie hat der Händler über den Inhalt der Garantie in einfacher und verständlicher Sprache zu informieren. Die Information muß zwingend enthalten:
1.
den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden, und
2.
den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__479.htmlFehlen derartige Angaben ganz oder teilweise, ist das wettbewerbswidrig.
Dazu gibt es seit Jahren umfangreiche Rechtsprechung.