Thema: Goldhahn Angebote
marc123 Am: 06.05.2020 12:56:30 Gelesen: 4171# 17@  
@ drmoeller_neuss [#11]

der nachweislich zeitgerecht im Postdienst Verwendung fand, von einer autorisierten Person vorgenommen wurde (“zeitgerechte Entwertung”)

Ich finde den Begriff "autorisierte Person" äußerst interessant. Das würde ja heißen, dass bei eine Marke die nicht von einem Postbeamten gestempelt wurde, der Stempel falsch ist. Gelegentlich hört oder liest man (auch hier im Forum), dass Sammler ihre Marken selber stempeln dürfen. Das wäre ja dann ein Falschstempel, da nicht von einer autorisierten Person. Dies ist natürlich sehr schwierig zu belegen, außer sie benutzen ein anderes Stempelkissen.

Noch ein Wort zur Rückdatierung. Ersttagsstempel oder andere Sonderstempel werden ja auch länger benutzt und sind dann rückdatiert?

Liebe Grüße
Marc
 
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