Thema: Goldhahn Angebote
DL8AAM Am: 06.05.2020 16:23:16 Gelesen: 4099# 19@  
@ Quincy [#18]

Naja, sie wurden ja von einer "autorisierten" Person vorgenommen, und zwar "autorisiert" von einer Person, die den Stempel ansonsten "autorisiert" besitzt.

Ob diese "Unter-Autorisation" regelkonform stattfand, kann ich als "Sub-Autorisierter" nicht einmal wirklich wissen, nicht mal im Ansatz, und ich muss es auch nicht wissen (wie auch). Das ist komplett egal. Die Handlungsanweisungen der privaten Post bezüglich der Stempelnutzung betreffen nur das innere "Rechtsverhältnis" zwischen der DPAG und seinem Vertragspartner, dem stempelführenden "Shopbetreiber". Ich als "Stempelabschläger" stehe in keinerlei Rechtsverhältnis zur Post, sondern in diesem Fall nur in einer zum "Shopbetreiber". Seit die Post privatisiert ist, werden diese internen Prozessanweisungen ja auch nicht mehr in amtlichen Regelwerken veröffentlicht. Das sind reine interne "Dienstanweisungen" (Vertragsbedingungen). Wenn dieser mir den Stempel zweckgebunden übergibt und ich mich innerhalb dieser mir übertragenen "Aufgabe" bewege, bin ich rechtlich gesehen ein legaler "Beauftragter" des "Shopbetreibers". Ich habe hier absolut nichts Falsches getan, ich handel dabei ganz legal in "Treu und Glauben", denn ich als "unschuldig fragender" (= unwissender) Mensch kann davon ausgehen, dass der Shopbetreiber, als wissende Fachperson, mir den Stempel auch geben durfte, d.h. mich beauftragen durfte für ihn (und in seinem Namen) tätig zu werden. Ich wurde somit faktisch und legal von einem Autorisiertem autorisiert den Stempel auf die Briefmarke abzuschlagen. Falls es Mecker von Oben geben sollte, dann nur für den Shopbetreiber.

Das könnte man rechtlich anders betrachten, wenn ich mir der Sache (mit Vorsatz) im Klaren war und ich mit dem Shopbetreiber eine - auch für mich erkennbare "illegale" - Absprache getroffen hätte "Hier hast Du einen 10er, gib mir mal Deinen Stempel übers Wochenende, brauchst Du ja eh nicht, ich bringe ihn Dir am Montag, bevor Du die Bäckerei öffnest, auch wieder vorbei. Versprochen! Das bleibt aber unter uns!". Hier darf ich dann als "unwissender" Stempelempfänger davon ausgehen, dass die Autorisation irgendwie nicht ganz Rechtens ist.

Gruß
Thomas
 
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