Thema: Corona und der internationale Postversand
DL8AAM Am: 08.05.2020 14:29:45 Gelesen: 22285# 47@  
@ saeckingen [#46]

ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, die Erstattung der Entgelte anbieten.

Ohne Spass, die wirkliche Rechtslage (d.h. nicht zwingend die AGB-Lage) würde mich wirklich schon einmal interessieren, insbesondere in den Fällen, bei denen die Post die betreffende Sendung selbst angenommen hat. Das heisst der Vertrag zustande gekommen ist. Wenn nun eine Vertragspartei dann aber ihre Leistungspflicht nicht erfüllen kann, müsste doch rückabgewickelt werden müssen, oder? Wobei, wenn sie erstatten, sollten doch die entwerteten Briefmarken dann ja auch der Post gehören, oder?

Bei Briefkasteneinwürfen (und entsprechender, veröffentlichter "Negativliste") könnte ich mir aber eine abweichende Lage gut vorstellen, insbesondern könnte die Post mit Recht ihre eigenen innerdeutschen Sendungskosten gegenrechnen ("80 Cent"), aber sicherlich nicht den ausländischen Anteil, den ja die Partnerpost erhalten würde.

Beste Grüße
Thomas
 
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