Thema: Umgang mit philatelistischen Internet-Plattformen
bovi11 Am: 08.05.2020 14:32:56 Gelesen: 3345# 5@  
@ DL8AAM [#4]

Hallo Thomas,

Deine Auffassung ist weder richtig noch haltbar.

Wenn ein gewerblicher Anbieter Waren anbietet - egal ob Briefmarken oder andere Waren - muß er in geeigneter Weise sicherstellen, daß die angebotene Ware dem entspricht, was angeboten wird.

Lautet das Angebot "Bayern Mi.-Nr. 1 gestempelt in bester Erhaltung", dann versteht der angesprochene Verkehr darunter, daß ein echtes Exemplar der Marke in einwandfreiem und unrepariertem Zustand angeboten wird (in bester Erhaltung). Zudem beinhaltet der Angebotstext, daß die Marke mit einem echten und zeitgerecht verwendeten Stempel entwertet ist.

Alles andere ist unzulässig und eine Irreführung des Verbrauchers. Auf die Einzelheiten hierzu will ich nicht hier nicht nochmal eigehen.

Wenn eine Handelsplattform über Unregelmäßigkeiten informiert wird, hat sie unverzüglich zu handeln. In dem parallel diskutierten Fall Delcampe/diethensdorfer haben zahlreiche Delcampe bekannte Fachleute Fälschungen gemeldet, die dann auch gelöscht wurden und, da der Anbieter sich über Jahre uneinsichtig zeigte, die Schließung des Verkäuferkontos gefordert. Das Argument, jeder hergelaufene Lump könne Meldungen machen, trifft ersichtlich nicht zu.

So würde es auch nicht funktionieren. Denn bei einer Löschung beispielsweise bei Amazon erhält der Verkäufer den Wortlaut der Beanstandung mitgeteilt. Diese Mitteilung enthält auch die Kontaktdaten des Meldenden mit dem Hinweis, bei Fragen möge sich der Verkäufer an denjenigen wenden, der die Beanstandung geschickt hat.

Das Thema kann man endlos auswalzen. Das bringt aber nichts.

Eine Plattform, die bekannte Fälschungsverkäufer gewähren läßt, ist nicht akzeptabel und muß sich gefallen lassen, daß sie als Dorado für Fälschungsverkäufer dargestellt wird.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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