Thema: Corona und der internationale Postversand
TeeKay Am: 21.05.2020 16:04:54 Gelesen: 22002# 50@  
@ saeckingen [#48]

Auf Schadensersatz klagen kann man auch, ohne dass die Gegenpartei einen Fehler zugibt. Das ist ein klarer Fall für das Verbandsklagerecht. Für jeden einzelnen steht Schaden und Aufwand des Einklagens in keinem vernünftigen Verhältnis. Aber für die Post ist es ausgesprochen lukrativ, einfach alle Auslandssendungen von unterbezahlten, nicht einmal angelernten Aushilfskräften zurückschicken zu lassen und das Porto unrechtmäßig einzubehalten.

Gerade heute habe ich Ausbildungsunterlagen der Post von vor 60 Jahren ausgepackt. Damals mussten die Postler noch Weltgeographie lernen. Da wäre es wohl nicht passiert, dass Auslandssendungen massenhaft falsch abgewiesen werden. Sowas wie einen schönen Postkrieg könnte man mit der heutigen Organisation von Aushilfskräften gar nicht mehr führen.
 
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