Thema: Briefgeheimnis für Belege im Forum ?
Wim Ehlers Am: 21.05.2020 16:43:27 Gelesen: 15950# 3@  
@ dr31157 [#1]

Seit über 300 Jahren gilt in Deutschland ein Briefgeheimnis - auch für Postkarten:

Wikipedia: Deutschland garantiert das Briefgeheimnis [1] durch Art. 10 im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, erweitert es jedoch ebendort durch das Postgeheimnis (und außerdem das Fernmeldegeheimnis zum Schutz elektronischer Kommunikation), wodurch das Grundrecht nicht nur Briefe im engeren Sinne schützt, sondern alle Postsendungen, also auch offene Postkarten sowie jede schriftliche Mitteilung zwischen Absender und persönlich adressiertem Empfänger, die durch verschlossene Behälter gegen Kenntnisnahme Unbefugter gesichert ist. Bestraft wird die Verletzung des Briefgeheimnisses gemäß § 202 StGB.

Beste Grüße
Wim

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Briefgeheimnis
 
Quelle: www.philaseiten.de
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