Thema: Briefgeheimnis für Belege im Forum ?
10Parale Am: 21.05.2020 20:52:35 Gelesen: 15817# 9@  
@ Wim Ehlers [#8]

Auch als Nichtjurist kann man das Gesetz erklären. Ob es dann stimmt, was rauskommt, ist eine andere Frage.

Ich denke hier im Zusammenhang aber auch an ein anderes Thema, was mich schon lange beschäftigt. Es geht um das III. Reich und Briefe und Briefmarken mit derartigen Symbolen wie Hakenkreuzen etc.

Wer derartige Positionen im Internet sucht und aufruft (z.B. Suchbegriff A. Hitler) wird meistens vorab mit dieser Meldung konfrontiert:

Hinweis zur Beachtung der Paragraphen §86 und §86a Strafgesetzbuch
Sie versichern mit dem Bestätigen des Buttons etc., die in Ihr enthaltenen Angebote und Abbildungen aus der Zeit des III. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken zu erwerben.


Müssen wir demnach auch für personenbezogene Daten diese Erklärung eines Tages "nur für Philatelistische Zwecke" abgeben? Oder müssen wir die Personen oder deren Nachfahren (siehe #1) erst um Erlaubnis um Veröffentlichung bitten? Ich glaube der Gedanke gefällt doch wirklich keinem. Wenn es dann mal in Deutschland so weit kommen sollte, Zeit die Koffer zu packen.

Liebe Grüße

10Parale
 
Quelle: www.philaseiten.de
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